Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Holzinger Christina, BSc, Graßing 40, 4616 Weißkirchen an der Traun ist freiberufliche Hebamme und ist in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums zur Zahl 3485 eingetragen.
    2. Mit gegenständlichen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen Hebamme Holzinger Christina, BSc (im Weiteren als „Wahlhebamme“ bezeichnet) und der Schwangeren/Wöchnerin (im Weiteren als „Klientin“ bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.
  2. Vertragsabschluss
    1. Mit der durchgeführten Online-Buchung, der telefonischen Terminvereinbarung oder der Unterzeichnung des Behandlungsvertrages nimmt die Klientin für sich bzw. für das von ihr angemeldete Kind folgende Vereinbarung zur Kenntnis und erklärt mit Absendung der Online-Buchung, Terminvereinbarung oder Unterzeichnung des Behandlungsvertrages die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Bedingungen.
    2. Der Behandlungsvertrag zwischen der Wahlhebamme und der Klientin kommt wie folgt, nach Unterzeichnung dessen, zustande:
      • Im Zuge eines kostenpflichtigen Erstgesprächs (Kennenlerngespräch)
      • Im Zuge des Hebammen-Beratungsgesprächs im Mutter-Kind-Pass in der 18.-22. Schwangerschaftswoche
      • Beim ersten vereinbarten Termin
    3. Die Wahlhebamme ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin nicht erwartet werden kann.
  3. Vertragsgegenstand
    1. Vertragsgegenstand ist der zwischen der Wahlhebamme und der Klientin vereinbarte Leistungsumfang.
    2. Die Wahlhebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin erfolgt.
  4. Verschwiegenheitspflicht
    1. Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnisse ist die Wahlhebamme gemäß § 7 des Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  5. Erreichbarkeit
    1. Die Wahlhebamme ist Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr erreichbar. Terminvereinbarungen können ebenfalls in dieser Zeit erfolgen. Bei Nichterreichen ruft die Wahlhebamme sobald wie möglich zurück. Kann Die Klientin die Hebammen in dringenden Fällen nicht erreichen, ist sie selbst dafür verantwortlich das nächste Krankenhaus, die nächste Ärztin / den nächsten Arzt oder den Notruf zu kontaktieren.
  6. Mitwirkungspflichten der Klientin
    1. Die Klientin ist verpflichtet, der Wahlhebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände und alle relevanten Informationen mitzuteilen, welche aus Sicht der Wahlhebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie der Neugeborenen und Säuglinge notwendig sind. Die Wahlhebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen, allen voran über gesundheitliche Beschwerden, Beeinträchtigungen und Befindlichkeiten.
    2. Die Klientin hat der Wahlhebamme im Rahmen der Aufnahme der Erstanamnese alle nötigen Informationen zu erteilen.Diese Mitwirkungspflicht trifft die Klientin auch bei den darauffolgenden Anamnesen.
    3. Die Klientin verpflichtet sich der Wahlhebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.
    4. Bei Verhinderung der Wahlhebamme hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.
    5. Sollte die Klientin die Wahlhebamme nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet Kontakt mit der von der Wahlhebamme genannten Ersatzkontaktperson aufzunehmen oder bei dringendem Bedarf klinisch vorstellig zu werden, also sich selbstständig an die nächste Ärztin / den nächsten Arzt, an das nächste Krankenhaus oder an den Notruf zu wenden.
    6. Sollte die Wahlhebamme auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht unmittelbar antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet die telefonische Kontaktaufnahme mit der Wahlhebamme weiterhin, unter Berücksichtigung von Punkt 4.6., zu versuchen. Im Falle, dass die Wahlhebamme nicht erreichbar ist, muss die Klientin die nächstgelegene Klinik aufsuchen.
    7. Die telefonische Kontaktaufnahme sollte ausschließlich per Telefonat erfolgen, somit nicht per SMS oder WhatsApp.
    8. Die telefonische Kontaktaufnahme muss bei geplanter Nachbetreuung per Telefon oder SMS innerhalb von 48 Stunden nach der Geburt erfolgen und die Geburtsdaten des Kindes (Länge, Kopfumfang, Gewicht, Geburtszeit) sowie Auskunft über die Art der Entbindung (Spontangeburt, Kaiserschnitt etc.) enthalten.
    9. Die Hebamme ist spätestens einen Tag vor der geplanten Entlassung aus dem Krankenhaus telefonisch oder per SMS darüber zu informieren. Sollte die Entlassung aus dem Krankenhaus nicht wie geplant erfolgen, ist dies der Hebamme mitzuteilen.
    10. Die Klientin ist verpflichtet, bei entsprechender medizinischer Indikation während der Betreuung durch die Hebamme einen zuständigen Arzt/eine zuständige Ärztin aufzusuchen.
    11. Die Wahlhebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.
  7. Termine
    1. Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen sind. Diese Termine können seitens der Hebamme auf + / - eine Stunde variieren.
    2. Sollte ein Termin aus wichtigem Grunde nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Wahlhebamme persönlich oder telefonisch mitzuteilen.
    3. Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt oder unentschuldigt überhaupt nicht wahrgenommen, so hat die Klientin der Wahlhebamme einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von € 50 pro ausgefallener Behandlungsstunde zu bezahlen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet.
    4. Muss ein Termin durch die Hebamme abgesagt werden, bemüht sie sich um einen zeitnahen Ersatztermin oder verweist an eine Ärztin/einen Arzt, an eine Gesundheitseinrichtung oder an eine Klinik.
  8. Vertretungsbefugnis
    1. Die Wahlhebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich die Wahlhebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht.
    2. Bei Verhinderung der Wahlhebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Wahlhebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.
    3. Bis auf Widerruf arbeitet die Wahlhebamme ohne Vertretung. Bei Verhinderung sind die nächstliegenden Kliniken, Stillambulanzen, Mutter-Eltern-Beratungsstelle oder Allgemeinmediziner usw. zu kontaktieren.
  9. Dienstverhinderung
    1. Im Falle von Krankheiten oder langfristigen Abwesenheit hat die Wahlhebamme der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden bzw. bei geplanten Abwesenheit spätestens vier Wochen vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen.
  10. Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege
    1. Die von der Wahlhebamme erbrachten Leistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt, wobei die Honorarforderung der Wahlhebamme mit der Erbringung der vereinbarten Einzelleistung entsteht.
    2. Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Wahlhebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Wahlhebamme eine Vergütung gemäß Punkt 5.3 .
    3. Die Kosten der Wahlhebamme werden der Klientin auf Wunsch vorab, ansonsten mit dem Behandlungsvertrag, mit der Aushändigung eines Preisspiegels zur Kenntnis gebracht. Diese verstehen sich als Nettobeträge (umsatzsteuerbefreit lt. § 6 Abs. 1 Z 19 UstG).
  11. Zahlungsbedingungen
    1. Die Zahlungsbedingungen werden im Behandlungsvertrag vereinbart und festgehalten.
    2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Hebamme zu überweisen.
  12. Zahlungsverzug
    1. Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%.
    2. Die Wahlhebamme ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von € 10,- in Rechnung zu stellen.
  13. Vertragsauflösung
    1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrag zurückzutreten.
    2. Bei einer Vertragsauflösung bis zu vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin kann der Vertrag kostenlos storniert werden. Danach wird bei Nichtinanspruchnahme der Hebammenbetreuung als Entschädigung eine Pauschale von € 200,- verrechnet, da der Betreuungsplatz fixiert war.
    3. Die Wahlhebamme darf die vertragliche Beziehung zur Klientin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. von dem Behandlungsvertrag zurücktreten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Wahlhebamme nicht verpflichtet ist, die Klientin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.
    4. Die Hebamme ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
    5. Jedenfalls bleibt aber der Kostenanspruch der Wahlhebamme für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege erhalten.
  14. Vertragsänderungen
    1. Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich, mit Unterzeichnung beider Vertragspartner, erfolgen.
  15. Gerichtsstand
    1. Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
  16. Schlussbestimmung
    1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.
    2. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
    3. Die gegenseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag.
    4. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge: a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG); b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).

Datenschutz

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.

Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.

Ich, Hebamme Christina Holzinger, BSc verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

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Impressum

Christina Holzinger

Grassing 40
4616 Weißkirchen an der Traun
0681-10841075
[email protected]
IK: 3485

Streitschlichtung

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Weitere Informationen unter:
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